In der 15. Kalenderwoche 2018 veröffentlicht

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Info-Nachrichten

Zum 1. April 2018 sind auf den Verbraucher einige Änderungen zugekommen: So müssen gesetzlich krankenversicherte Menschen sich auf höhere Zuzahlungen bei Medikamenten einstellen. Der eCall, ein automatisches Notfall-Meldesystem, wird für alle PKW-Modelle Pflicht. Auch beim Streaming gibt es Neuerungen. Alle wichtigen Änderungen in einer kleinen Übersicht.

1. Streaming wird grenzenlos in der EU: Bisher war die Nutzung von Netflix, Sky, Spotify und Co. im Ausland stark eingeschränkt, manche Dienste waren gar nicht verfügbar. Demnächst wird das so genannte Geoblocking abgeschafft. Eigentlich sollte die Beschränkung zum 20. März fallen, nun gilt die Frist zum 1. April - ab dann können innerhalb der EU die Streaming Dienste wie zu Hause genutzt werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, also für Urlaube oder Dienstreisen.

2. Zuzahlung für Arzneimittel: Ab dem 1. April 2018 müssen sich gesetzlich Krankenversicherte auf höhere Zuzahlungen bei Medikamenten einstellen. Pro Arzneimittel können dann bis zu zehn Euro fällig werden, so der Deutsche Apothekerverband (ABDA). Betroffen sind starke Schmerzmittel (Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon), sowie Medikamente mit den Wirkstoffen Prednisolon oder Clopidogrel. Außerdem müssen sich Patienten darauf einstellen, dass sie künftig nicht mehr ihr übliches Präparat erhalten, sondern auf ein anderes Medikament umsteigen müssen.

3. eCall in allen Neuwagen: Leichte Nutzfahrzeuge und alle neuen PKW-Modelle müssen in der EU ab dem 1. April mit einem eCall-System ausgestattet sein. Dadurch kann bei einem Unfall automatisch ein Notruf abgesetzt werden. Dabei werden Ort und Zeitpunkt des Unfalls direkt übermittelt.

4. Schluss mit Bleigießen an Silvester: Zum Jahreswechsel gehört Bleigießen in vielen Familien zur Tradition. Doch damit ist nun Schluss: Eine neue EU-Verordnung verbietet ab dem 1. April den Verkauf von Bleigieß-Sets, die einen Bleigehalt von mehr als 0,3 Prozent haben. Der Hintergrund: Beim Erhitzen der Figuren wird Bleioxid freigesetzt, das über die Atemwege aufgenommen werden kann. Das Schwermetall kann das Nervensystem, Hirn, Niere und Leber schädigen.

5. Höherer Mindestlohn in der Zeitarbeit: Leih- und Zeitarbeiter können sich ab dem 1. April 2018 über einen höheren Mindestlohn freuen. Im Westen bekommen die Mitarbeiter auf Zeit künftig 9,47 Euro (vormals 9,23 Euro) und im Osten 9,27 Euro (davor 8,91 Euro).

6. Neue Regelungen für Pommes: Werden Lebensmittel stark erhitzt, also beim Backen, Braten oder Frittieren, entsteht Acrylamid. Dieser Schadstoff hat sich bei Tierversuchen als krebserregend erwiesen. Eine neue EU-Regel begrenzt nun ab dem 11. April den Acrylamid-Gehalt und betrifft die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstücksflocken, Säuglingsnahrung und Kaffee. So darf für die Herstellung von Pommes nur noch eine Kartoffelsorte verwendet werden, die einen geringen Stärkegehalt hat. Chips-Hersteller müssen künftig Kartoffeln vor dem Frittieren einweichen und blanchieren. Außerdem müssen die Temperaturen beim Frittieren unter 175 Grad liegen. Das kann natürlich Auswirkungen auf den Geschmack haben. Für die Industrie gelten strengere Regelungen als für die Frittenbude an der Ecke. Die EU-Verordnung war bereits im Dezember in Kraft getreten - angewendet werden muss sich nun ab dem 11. April. Verbraucherschützer warnen: Diese Änderung im Supermarkt kann Verbraucher viel Geld kosten.

Termine: Nächste Vorstandssitzung Dienstag 24. April 2018, 19. 30 Uhr Feuerwehrgerätehaus

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