In der 51. Kalenderwoche 2017 veröffentlicht

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Mindestlohn, Altersvorsorge, Teilhabe

Beitrag: SPD-Gemeindeverband

Christian Petry, MdB, informiert.

Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft bzw. entfalten ihre Wirkung. Nachfolgend finden sich einzelne Neuerungen aus der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die auf das Regierungshandeln der SPD-Fraktion in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurückgehen.
Einzelne Regelungen, die die Koalition gesetzgeberisch vereinbart hat, treten nun zum 1. Januar 2018 in Kraft
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Der Mindestlohn steigt:

Von Januar 2018 an gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde.
Gleichzeitig steigt der Mindestlohn "Weiterbildung" für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung haben damit ab 1. Januar 2018 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich darauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.

Bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen:

Neben einem neuen Teilhabeplanverfahren und besseren Leistungen der Frühförderung steht von 2018 an auch das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung. Damit wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Die neue Leistung eröffnet eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Bessere betriebliche und gesetzliche Altersvorsorge:

Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich. Der Steuerpflichtige kann bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.
Von 2018 an wird durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30 Prozent bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich wünsche ihnen eine frohes Weihnachtsfest, einen gute Rutsch, Gesundheit und viele Glück im neuen Jahr.

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