In der 47. Kalenderwoche 2017 Veröffentlicht

 

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Vorstandssitzung

Unsere nächste Vorstandssitzung findet am 27. November 2017 bereits um 18.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Die Tagesordnung wurde bereits zugestellt. Ich bitte alle Mitglieder des Vorstandes an der Sitzung teilzunehmen.

ADVENTSMARKT 2017

Zu einer weiteren- sehr wichtigen Gesprächsrunde treffen sich alle Teilnehmer am 30. November 2017, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus. Eine Einladung mit den einzelnen Punkten wurde bereits zugestellt. Bitte das beigefügte Datenblatt nicht vergessen.

Der Strompreis wird auch 2018 steigen

Der Strompreis wird für viele Verbraucher auch im kommenden Jahr steigen – und das obwohl die Ökostromumlage sinkt und die Preise an der Strombörse fallen werden. Wie passt das zusammen?
Erst einmal die gute Nachricht: Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sinkt die Ökostromumlage, auch EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), im Jahr 2018 von 6,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 6,78 Cent/kWh.Und jetzt die schlechte: Verbraucher, die die Umlage per Stromrechnung bezahlen, müssen sich dennoch auf steigende Ausgaben für die Elektrizität einstellen. Grund sind die Netzkosten, die rund 25 Prozent der Stromrechnung ausmachen und damit die Kosten für die Ökostromförderung überholt haben.

Trotz sinkender EEG-Umlage bleibt Abgabenlast hoch Auch das

Vergleichsportal "Verivox" rechnet vor, die durchschnittlichen Strompreise für private Haushalte – das sind rund 28,3 Cent/kWh – im kommenden Jahr auf dem hohen Niveau bleiben werden. Das liegt vor allem an den anderen Steuern und Abgaben, die 2018 voraussichtlich nur geringfügig sinken. Trotz einer niedrigeren EEG-Umlage machen sie 56 Prozent des Strompreises aus. Der Anteil der EEG-Umlage am gesamten Strompreis bleibt bei 24 Prozent.

Strombörsenpreise sind ebenfalls leicht gesunken Wenngleich sich die

Strompreise auch im Großhandel leicht verringern, geht Verivox nicht davon aus, dass das bei den Verbrauchern ankommt. Der durchschnittliche Börsenstrompreis lag in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 rund zwei Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Was können Sie bei einer Strompreiserhöhung tun? Stromversorger

müssen Preiserhöhungen in der Regel sechs Wochen vorher schriftlich ankündigen. Kommt eine solche Nachricht ins Haus geflattert, sollten Verbraucher so schnell wie möglich kündigen. Dazu reicht meistens eine formlose Nachricht aus.Um einen günstigeren Anbieter mit fairen Tarifbedingungen zu finden, vergleichen Sie die Strompreise von verschiedenen Anbietern. Ihr neuer Stromanbieter liefert dann ab dem Zeitpunkt, zu dem eigentlich die Strompreise gestiegen wären. Die unterbrechungsfreie Stromversorgung während des Stromanbieterwechsels ist gesetzlich garantiert.

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