INFO - Neue Gesetze
Das ändert sich am 1. August in Deutschland
Am 1. August 2017 treten gleich mehrere neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick über die neuen Regeln - von Rente bis Gewerbemüll.
Der 1. August 2017 bringt - wie fast jeder Monatsanfang - neue Gesetze und Gesetzesänderungen mit sich. Für manche Rentner dürfte der Monat mehr Geld bringen. Der 1. August 2017 bringt - wie fast jeder Monatsanfang - neue Gesetze und Gesetzesänderungen mit sich. Diesmal sind unter anderem viele Rentner, Erzeuger von Gewerbemüll betroffen, Einige Beispiele
9/10-Regelung: Ab 1. August günstigere Krankenversicherung für viele Rentner möglich
Ab 1. August 2017 kommen viele Rentnerinnen und Rentner, die für die Erziehung ihrer Kinder zeitweise nicht gearbeitet haben und privat über die Ehepartner versichert waren, einfacher in die oft günstigere Krankenversicherung der Rentner. Ab diesem Monat werden nämlich für jedes Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet. Wer prüfen lassen möchte, ob für ihn diese Änderung der sogenannten 9/10 Regelung möglich ist, kann sich an seine Krankenversicherung wenden.
Neue Gewerbeabfallverordnung tritt in Kraft
Die neue Gewerbeabfallverordnung tritt zum 01. August 2017 in Kraft. Damit wird die strikte Trennung von Gewerbemüll für alle Unternehmen zur Pflicht. Vor allem Baufirmen dürften davon betroffen sein. Außerdem sieht das neue Gesetz erweiterte Dokumentationspflichten für Firmen vor, die Gewerbemüll produzieren. Alle Details zur neuen Verordnung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks zusammengestellt.
Neue Regelungen für Heizöltanks ab 1. August
Ab 1. August 2017 gilt in Deutschland die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Diese Verordnung regelt nach Angaben des Bundesumweltministeriums alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird - vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen.
Für Eigentümer eines Heizöltanks gilt auch mit der neuen Verordnung, dass sie für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Tankanlage verantwortlich sind. Bei bestehenden Heizöltanks sind aber möglicherweise kleinere Maßnahmen notwendig, "etwa die Nachrüstung eines Antiheberventils oder einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb", so das Handwerksblatt.
Die Gesetzesänderung war eigentlich schon für 1. Juli geplant, wurde aber um einen Monat verschoben.
Termine :
9. August 2017, 19.30 Uhr
Vorstandssitzung Feuerwehrgerätehaus
24. August 2017, 18.00 Uhr
Kreisverbandskonferenz im „big Eppel“
31. August 2017, 19.00 Uhr
Gemeindeverbandsdelegiertenkonferenz „big Eppel“.
Der Vorstand