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Anti-Hatespeech-Gesetz (Hass im Netz)
Das Bundeskabinett hat Anfang des Monats den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken beschlossen. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf, Hasskriminalität und strafbare Fake News ("Neuigkeiten", die nicht der Wahrheit entsprechen) in sozialen Netzwerken wirksamer zu bekämpfen und Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße zu bestrafen.
Meinungsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut – allerdings endet sie auch dort, wo das Strafrecht beginnt. Bedrohungen, Volksverhetzungen, Hasskommentare – die Liste strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken ist lang und die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv und verletzend.
Daher: Die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum. Deswegen müssen für Äußerungen in sozialen Netzwerken auch klare Regeln gelten. Mit dem Gesetzesentwurf werden klare Regeln geschaffen und verbindlich festgehalten – auch gegen Geldbuße.
Die sozialen Netzwerke müssen ihr Beschwerdemanagement so organisieren, dass offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige Inhalte nach sieben Tagen. Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.
Die Generalsekretärin der SPD Saar, Petra Berg, unterstützt die Initiative...
Die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Saar, Anke Rehlinger, kritisiert...
Zu den Vorwürfen Wolfgang Schäubles gegenüber Heiko Maas im Fall Lohfink...
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