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Elterngeld: Wer hat Anspruch?
Alle Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf Elterngeld. Leben die Eltern getrennt, kann nur der Elternteil die Förderung beziehen, bei dem das Kind lebt.
Wie hoch ist das Elterngeld? Die Höhe des Elterngelds richtet sich danach, wie viel der Empfänger zuvor im Durchschnitt verdient hat. Bei Vätern werden dafür die zwölf Monate vor der Geburt herangezogen, bei Müttern sind es die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Liegt der Verdienst unter 1200 Euro netto, ist das Elterngeld etwas mehr als 67 Prozent vom Netto. Wurde mehr verdient, sind es noch etwa 65 Prozent. Wer bislang kein eigenes Einkommen hatte, bekommt einen Sockelbetrag von 300 Euro. Maximal werden 1800 Euro im Monat gezahlt.
Wie wird das Elterngeld berechnet? Zunächst wird das Bruttoeinkommen für die relevanten zwölf Monate ermittelt. Nicht berücksichtigt werden dabei sonstige Bezüge und Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Urlaubsgeld. Vom Bruttoeinkommen wird ein Abzug für Werbungskosten vorgenommen und zwar in der Höhe eines Zwölftels des steuerlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages.
Jetzt wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet. Dazu werden pauschalierte Sätze für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttoeinkommen abgezogen (insgesamt 21 Prozent) sowie steuerliche Abzüge, wie Einkommenssteuer und Kirchensteuer. Das so ermittelte Nettoeinkommen ist für das Elterngeld maßgeblich.
Bis zu 5.000 Euro mehr Elterngeld erhalten Die wichtigste Stellschraube zur Beeinflussung der Elterngeldhöhe ist die Wahl der Lohnsteuerklasse. Für die Berechnung zählt die Steuerklasse, die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat überwiegt. Das heißt, ein Wechsel in die für das Elterngeld günstige Steuerklasse III lohnt nur noch, wenn er sieben Monate vor dem Geburtsmonat erfolgt. Manche Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal, dass sie schwanger sind.Das Beste wäre daher, Paare würden schon bei einem Kinderwunsch die Steuerklasse wechseln. Monatlich würde sich dadurch zunächst das Nettoeinkommen reduzieren, dieser Verlust ließe sich aber mit der Steuerklärung am Ende des Jahres ausgleichen. Das Elterngeld aber würde deutlich höher ausfallen – der Unterschied kann einige Hundert Euro im Monat mehr bewirken.
Wie Sie das Elterngeld mit dem Wechsel der Steuerklasse erhöhen, erklärt auch Stiftung Warentest an einigen Beispielen. In einem Fall bekam eine junge Mutter so fast 5.000 Euro mehr.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt? Das Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt und kann beliebig zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Über Partnermonate lässt sich die Bezugsdauer auf 14 Monate ausweiten.
Wann gibt es einen Geschwisterbonus? Leben in der Familie ältere Geschwister, so kann das zu einer Erhöhung des Elterngeldes führen, dem sogenannten Geschwisterbonus. Dieser wird wirksam, bis das ältere Kind drei Jahre alt ist. Bei drei oder mehr Kindern im Haushalt gibt es den Bonus, so lange mindestens zwei
Kindernoch nicht sechs Jahre alt sind. Der Geschwisterbonus bewirkt eine Erhöhung des Elterngelds um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat.
Elterngeld bei Mehrlingen Für Eltern von Mehrlingen besteht insgesamt nur einmal Anspruch auf Elterngeld. Für die Mehrlingsgeschwister wird aber ein Bonus in Höhe von jeweils 300 Euro gezahlt.
Elterngeld nach Fehlgeburt Normalerweise wird bei der Berechnung des Elterngeldes das Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt betrachtet. Nach einer Erkrankung, die durch eine Schwangerschaft ausgelöst wurde, kann aber ein anderer Bemessungszeitraum herangezogen werden. Zeiträume, in denen eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorliegt, werden dann nicht mitgezählt. Eine Frau, die nach einer Fehlgeburt an einer Depression erkrankt, wird damit nicht schlechter gestellt.
Wo muss das Elterngeld beantragt werden? Das Elterngeld können Mütter und Vätererst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Dann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle innerhalb von drei Monaten eingehen. Das Geld wird auch rückwirkend gezahlt.
Elterngeld Plus: Vor allem für Eltern, die schnell nach der Geburt wieder arbeiten wollen, ist Elterngeld Plus interessant. Es gilt: Wer in Teilzeit arbeitet (bis 30 Wochenstunden), erfährt zwar eine Reduktion des Elterngeldes, die Dauer des Elterngeldanspruches verlängert sich aber. Aus einem Monat Elterngeld werden zwei Monate Elterngeld Plus. Teilen sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes und arbeiten für mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie noch einen Partnerschaftsbonus. Dann können sie jeweils für vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen. Der Bonus muss von beiden für den gleichen Zeitraum beantragt werden und sich direkt an den Bezug von Elterngeld oder Elterngeld Plus anschließen.Der Bezug von Elterngeld und Elterngeld Plus kann miteinander kombiniert werden. Allerdings gibt es nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nur noch Elterngeld plus.
Eine Beispielrechnung: Wenn das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes 2000 Euro beträgt, gab es bisher 65 Prozent dieser Summe Elterngeld für Vater oder Mutter für zwölf Monate beziehungsweise für 14 Monate bei Nutzung der Partnermonate. Das sind 1300 Euro (65 Prozent von 2000 Euro) monatlich. Bei Teilzeitarbeit mit einem Netto-Einkommen von 900 Euro reduziert sich die Höhe des Elterngeldes auf 715 Euro (2000 Euro - 900 Euro = 1100 Euro, davon 65 Prozent sind 715 Euro). Die Höhe des Elterngeld Plus berechnet sich so: maximal die Hälfte des Elterngelds, das die Mutter ohne Teilzeit nach der Geburt des Kindes bekäme (also 1300 Euro / 2 = 650 Euro).
Ermittlung des Elterngeldes
Einkommen vor der Geburt davon 65 Prozent Elterngeld nach der Geburt (ohne Einkommen)
2000 Euro * 0,65 = 1300 Euro
Ermittlung des Elterngelds bei Teilzeitarbeit von 900 Euro
Einkommen vor der Geburt abzüglich Teilzeiteinkommen
nach der Geburt Einkommenswegfall davon 65 Prozent Elterngeld bei Teilzeit
2000 Euro - 900 Euro = 1100 Euro * 0,65 715 Euro (für einen Monat)
Ermittlung des Elterngelds Plus bei Teilzeit
Elterngeld bei Teilzeit maximal die Hälfte des Elterngelds, das die Mutter ohne Teilzeit nach der Geburt des Kindes bekäme Elterngeld Plus bei Teilzeit
715 Euro 1300 Euro / 2 = 650 650 Euro (für zwei Monate)
So könnte die Aufteilung aussehen
Elterngeld und Elterngeld Plus können flexibel miteinander kombiniert werden. Eine Aufteilung könnte beispielsweise so aussehen: Die Mutter bezieht sechs Monate volles Elterngeld in Höhe von 1300 Euro. Danach erhält sie zwölf Monate lang Elterngeld Plus in Höhe von 650 Euro. Der Vater nimmt die Partnermonate direkt nach der Geburt und arbeitet dann 16 Monate Vollzeit. Nach insgesamt 18 Monaten arbeiten beide Eltern für vier Monate in Teilzeit und erhalten beide Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).
Die Summe des Elterngelds Plus beträgt insgesamt 7800 Euro (12*650 = 7800 Euro). Bei Nutzung des Partnerschaftsbonus erhöht sich diese Summe noch einmal um 2600 Euro (4*650 Euro = 2600 Euro) für die Mutter. Der Betrag des Elterngelds für den Vater berechnet sich analog.