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Briefwahl und Wahlschein/Wahltaxi
Landtagswahl im März
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Wahlscheinanträge werden nur entgegegenommen bis:
a) Freitag, 24.03.2017, 18:00 Uhr, oder
b) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch mit einem ärztlichen Attest bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Bei der Beantwortung von Fragen zur Briefwahl stehen wir ihnen gerne zur Seite. Rufen sie einfach an bei: Jürgen Eckert 88633, Hans Scholtes 88490 oder Horst Quinten 962666. Bei Interesse können sie am Wahltag innerhalb von Bubach-Calmesweiler und Macherbach auch gerne unser kostenloses "Wahltaxi" nutzen. Kontaktieren sie einfach Jürgen Eckert - er wird das Nötige veranlassen.