In der 10. Kalenderwoche 2017 veröffentlicht

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Wohnbebauungsgebiet "Auf Wacken",
II. Bauabschnitt; Briefwahl; Wahltaxi

Erfreulich ist zu vermelden, dass es in der letzten Gemeinderatssitzung keinerlei Diskussionen zur Beauftragung eines Erschließungsträgers für die Entwicklung eines neuen Wohnbebauungsgebietes "Auf Wacken", II. Bauabschnitt, gegeben hat und dem zugestimmt wurde. Bleibt zu hoffen, dass die Planung zügig umgesetzt wird.

 

Briefwahl und Wahlschein/Wahltaxi - Landtagswahl im März

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Wahlscheinanträge werden nur entgegengenommen bis:
a) Freitag, 24.03.2017, 18:00 Uhr, oder
b) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch mit
     einem ärztlichen Attest bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.


Bei der Beantwortung von Fragen zur Briefwahl stehen wir ihnen gerne zur Seite. Rufen sie einfach an bei: Jürgen Eckert 88633, Hans Scholtes 88490 oder Horst Quinten 962666. Bei Interesse können sie am Wahltag innerhalb von Bubach-Calmesweiler und Macherbach auch gerne unser kostenloses "Wahltaxi" nutzen. Kontaktieren sie einfach Jürgen Eckert - er wird das Nötige veranlassen.

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