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In der Schule Leistungsfortschritte bewerten -
nicht punktuelle Leistungsabfragen
Offen für Veränderungen sein
Wir unterstützen Bildungsminister Ulrich Commerçon bei seinem Vorhaben, Schülerinnen und Schüler nicht mehr nur nach Klassenarbeitsnoten zu beurteilen. In Zeiten einer verbesserten individuellen Förderung und der handlungs- und kompetenzorientierten Lernpläne muss auch die Art und Weise der Leistungsbewertung angepasst werden, damit diese ihre Aussagekraft behält.
Bessere und differenziertere Beurteilung
Die Regelungen des neuen Erlasses ermöglichen eine bessere und differenziertere Beurteilung der persönlichen Leistung und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Wir können eben nicht alle Schülerinnen und Schüler über einen Kamm scheren. Diese Form von Gleichmacherei über Notenspiegel und Vergleichsarbeiten ist nicht mehr zeitgemäß. Deshalb ist der Erlass nur zu begrüßen. Er gibt der Leistung einen neuen Stellenwert und sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit.
Nur Noten setzen Schülerinnen und Schüler unter Druck
Ein Feedback über die Leistungsfortschritte und die unterschiedlichen Fähigkeiten ist sin nvoller als punktuelle Leistungsabfragen. Das ständige Hinterherjagen nach Noten setzt Schülerinnen und Schüler unter Druck und der augenblickliche Stand des Notenspiegels kann demotivieren. Stattdessen müssen wir die Kinder und Jugendlichen mitnehmen und ihre Lernfreude unterstützen und sie motivieren.
Parkplatz an der Hundehütte in Dirmingen
Die Situation ist alles andere als verkehrssicher
Es ist November. Morgens bis 07:00 und ab 17:00 Uhr ist es fast stockdunkel. Auf dem Park- und Rideplatz an der Hundehütte Dirmingen (L112, Lebacher Straße in Verlängerung der B10) wird auf den ersten Blick deutlich, was fehlt. Eine Beleuchtung. Man sieht nämlich nichts.
Zuständig für den Parkplatz ist das Landesamt für Straßenbau. Auf Anfrage der SPD-Fraktion erkundigte sich die Verwaltung dort nach Lösungsmöglichkeiten. Die erste Antwort war nicht sonderlich erfreulich.
Auf Antrag der SPD beauftragte der Gemeinderat deshalb die Verwaltung, sich mit dem Landesamt nochmals in Verbindung zu setzen und auf seine Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen und zu veranlassen, den Parkplatz zu beleuchten und somit den Besuchern und Nutzern einen gefahrlosen Zugang zu ihren abgestellten Fahrzeugen zu ermöglichen. Wir werden weiter berichten!
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