In der 44. Kalenderwoche 2016 veröffentlicht

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Integrationspauschale plus soziale Wohnraumförderung

Bund und Länder hatten sich im Sommer darauf verständigt, dass der Bund mehr finanzielle Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen leistet.

Dieser Beschluss wird nun gesetzlich geregelt.
Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich zusätzlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale. Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zugeteilt werden.

5 Milliarden Euro ab 2018?
Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition bereits in 1. Lesung beraten. Dieser Entwurf schlägt zudem auch einen möglichen Transferweg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte weitere Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 vor.

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