In der 31. Kalenderwoche 2016 veröffentlicht

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Unwetteropfer – Formalismus von oben verhindert schnelle Auszahlung

Nach den schweren Unwettern vom 28. Mai und 08. Juni 2016 war die Hilfe und Unterstützung für die Geschädigten sehr groß. Viele Menschen, ob Nachbarn oder Bekannte, haben gleich mit angepackt und geholfen, die schlimmen Folgen zu beseitigen. Die Feuerwehr, das DRK, das THW und auch der Gemeindebauhof waren sofort im Einsatz und haben mit enormen Anstrengungen tatkräftig geholfen. Bis heute haben viele Bürger, Vereine und Institutionen Gelder gespendet und aktiv geholfen. Dafür allen ganz herzlichen DANK!!!

Durch den Ortsvorsteher von Dirmingen, Manfred Klein,
wurde in Vertretung der Bürgermeisterin sofort gehandelt. Es wurden Container kostenlos zur Verfügung gestellt, damit die Geschädigten den angespülten Schutt und Unrat beseitigen und entsorgen konnten. Es wurden Firmen beauftragt, bei den Aufräumarbeiten mitzuarbeiten, da oft nur mit großem Gerät die Folgen beseitigt werden konnten. Die Kosten für all diese Maßnahmen – über 30.000 Euro -  kamen auch den Geschädigten zugute – auch indirekt eine finanzielle Unterstützung.

Finanzielle Unterstützung der Landesregierung  - Sondersitzung des Gemeinderates

Schließlich wurde auch die finanzielle Unterstützung der Landesregierung zugesagt. Nach dem letzten Unwetter am 08.06.2016 folgte am 14.06.2016 eine Pressemitteilung der Landesregierung. Darin werden die ersten Informationen zu den finanziellen Unterstützungen mitgeteilt. Grundlage für diese finanzielle Unterstützung ist die Finanzhilferichtlinie, des Ministeriums, die noch an das aktuelle Schadensereignis angepasst werden musste. Im Rahmen der Sondersitzung des Gemeinderates am 24.06.2016 kam erst eine aktualisierte Fassung der Richtlinien heraus – 14 Tage nach dem Unwetter!!!!  Nach dieser Pressemitteilung der Landesregierung gab es im Wesentlichen zunächst die Soforthilfe und die Finanzhilfe.

Hohe ministerielle Hürden für Hilfen

Die Soforthilfe, so hieß es zuerst in der Pressemitteilung, wird an Privatpersonen nur bezahlt, wenn eine existenzbedrohende Notlage vorliegt. Eine existenzbedrohende Notlage liegt im Regelfall dann vor, wenn eine Wohnung bzw. ein Geschäfts- oder Vereinsraum aufgrund des Schadensereignisses vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist und eine Beseitigung des Schadens aus eigenen Mitteln des Geschädigten wegen dessen finanzieller Situation nicht möglich ist. Das war die erste Hürde. Die Soforthilfe beträgt 1500 EURO pro Haushalt.

Die Finanzhilfen gibt es für Schäden ab 5000,00 bis zu 50.000,00 Euro. Hier kann ein Zuschuss von bis zu 50 %, höchstens jedoch 20.000,00 EURO, bezahlt werden. Voraussetzung ist hier, dass der Schaden konkret nachgewiesen, belegt ist und der Geschädigte seine Vermögenssituation offen legt - nachweist, dass er nicht in der Lage ist, den Schaden selbst zu bezahlen. Es muss alles offen gelegt werden, z. B. die Einkommensteuererklärung, Unterlagen zur Vermögenssituation, z. B. von der Sparkasse usw..Schließlich werden von der Schadenssumme noch die Leistungen abgezogen, die von der Versicherung übernommen werden.

Formulare und Informationen fehlten

Nach diesen ersten Hinweisen in der Pressemitteilung fehlten von der Landesregierung noch die Antragsformulare und näheren Erläuterungen zu den genauen Antragsformalitäten – wie das in der Bürokratie üblich ist. Nachdem diese Antragsformulare endlich beim Landkreis eingetroffen waren, wurden sie unverzüglich an die Personen gesandt, die Schäden bei der Gemeindeverwaltung gemeldet hatten.

Schadensmeldungen konnten von den Bürgern noch bis zum 31.07.2016 abgegeben werden. Bei den Antragsformularen gab es beim Ausfüllen hier und da Probleme und Rückfragen, so dass auch wieder Zeit verloren ging.

Rechtsmittelverzicht erforderlich
Noch nicht genug mit ministeriellen Vorgaben: Nachdem der Schadenskommission alle Unterlagen vorlagen, wurde der Bescheid unverzüglich versandt. Vor Auszahlung des Geldes musste der Geschädigte aufgrund der Richtlinien noch einen Rechtsmittelverzicht unterzeichnen und an die Schadenskommission zurück senden. Dann erst konnte die Soforthilfe ausbezahlt werden. Dies ist durch den Landkreis auch unverzüglich geschehen.

Finanzhilfen  - jede Menge Unterlagen
Anträge auf Finanzhilfen sind bisher 10 eingegangen. Hier fehlen zum Teil noch Unterlagen der Geschädigten, so dass in diesen Fällen noch nicht abschließend über den Zuschuss entschieden werden konnte.

Wie heißt es in den Richtlinien des Finanzministeriums:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV-P-GK zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind!    Noch Fragen zum Formalismus!???

Spendengelder – CDU und SPD in Dirmingen einig

Die Verteilung der Spendengelder erfolgte nach dem Beschluss des Gemeinderates durch den Ortsrat Dirmingen zusammen mit einem Vertreter der Gemeindeverwaltung. Im Ortsrat Dirmingen haben sich CDU und SPD einvernehmlich über die Vorgehensweise verständigt, die Verteilung geregelt und es wurde ein erster Betrag auch bereits überwiesen. Hier ist es verständlich, dass nicht jede Woche die gerade eingegangenen Gelder an die über 100 Geschädigten verteilt wurden. Noch sind nicht alle Gelder bzw. Spenden auf den Konten eingegangen. Die Konten werden aufgrund der großen Spendenbereitschaft auch noch bis voraussichtlich Ende August offen bleiben.

Unbürokratische Hilfe erschwert

Es sind aber noch lange nicht alle Folgen der Unwetterkatastrophe beseitigt. So sind z. B. die Schäden an gemeindeeigenen Einrichtungen, Kanälen, Wegen und Plätzen noch nicht alle erfasst und bekannt. Sie werden aus heutiger Sicht auf etwa 1.000.000 Euro beziffert. Darüber hinaus müssen Häuser in der Thalexweilerstraße unterfangen werden, damit sie nicht in Schieflage geraten. Hier wollten die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat unbürokratische Hilfe leisten – z. B. durch Gutachten, Hilfe bei der Beauftragung von entsprechenden Baufirmen, gegebenenfalls auch durch finanzielle Unterstützung. Es kamen jedoch Bedenken und Widerstand aus der CDU, die zuerst die Kommunalaufsicht einschalten wollte.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass  Innenminister Bouillion bei seinem angekündigten Besuch - wie in anderen Fällen auch - diesen Familien unbürokratisch Hilfen zukommen lässt. Wichtig in solchen Fällen ist, dass jeder sich aktiv und mit Tatkraft für die Opfer der Unwetterkatastrophe einsetzt.

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals bei allen Spenderinnen und Spendern sowie bei allen Helferinnen und Helfern für ihr Engagement ganz herzlich bedanken.  zurück ....

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