In der 51. und 52. Kalenderwoche 2015 veröffentlicht

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Info - Teurere Energiepreise 2016
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Viele Grundversorger haben für 2016 Preiserhöhungen angekündigt. Wer die Ankündigung seines Energieanbieters bereits im Briefkasten hatte, sollte möglichst schnell zu einem günstigeren Versorger wechseln. Über 130 Stromgrundversorger werden zu Beginn 2016 des Jahres ihre Preise erhöhen, im Schnitt um 2,8 Prozent. Für einen vier Personenhaushalt mit Verbrauch von 5000 Kilowattstunden ergibt sich dadurch eine Mehrbelastung von 41 Euro im Jahr. In der Spitze erhöhen sich für manche Stromkunden die Kosten sogar um 14,2 Prozent bzw. rund 294 Euro jährlich. Ein Grund für den Preisauftrieb ist der Anstieg der EEG-Umlage. 2016 steigt die Ökostromumlage von derzeit 6,17 Cent auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde. Zudem haben die Netzbetreiber vor, die Entgelte für den Stromtransport zu erhöhen. Einige Versorger geben die gestiegenen Kosten direkt an ihre Kunden weiter. Wenn auch ihr Stromanbieter die Preise erhöht, können Sie Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Auch bei Gaspreiserhöhungen gilt das Sonderkündigungsrecht

Natürlich haben auch Gaskunden bei Preiserhöhungen das Recht zu kündigen. Bisher haben nur wenige Gasgrundversorger Preissteigerungen bekannt gegeben, aber auch hier werden weitere Anpassungen nicht ausbleiben. Wer keine böse Überraschung auf der nächsten Abrechnung abwarten möchte, sollte den Gasvergleich starten und nach günstigen Tarifen suchen.

Wer kann kündigen?

Jeder Gas- oder Stromkunde kann bei einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Auch Verbraucher, die noch an eine bestimmte Vertragslaufzeit gebunden sind, können die Sonderkündigung aussprechen. Üblicherweise räumen die Anbieter ihren Kunden nach Preisankündigung eine Frist von zwei Wochen ein. Wie lange Zeit ist, geht aus dem Mitteilungsschreiben hervor. Gut zu wissen: wer sich noch in der Grundversorgung befindet, also noch nie den Anbieter gewechselt hat, kann jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen. Egal, ob der Grundversorger seine Preise erhöht hat oder nicht

Tipps zur Kündigung

Kündigen Sie auf jeden Fall per Post, am besten senden Sie ein Einschreiben. Welche Form der Kündigung gilt, ist in den AGB Ihres Versorgers festgelegt. Da die meisten Anbieter nur postalische Kündigungen akzeptieren, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass eine E- Mail ausreicht. Als Betreff sollte die Preiserhöhung als Kündigungsgrund genannt werden. Bei den meisten Energieversorgern gilt das Eingangsdatum des Briefes, nicht das Datum des Poststempels. Deshalb nicht auf den letzten Drücker Kündigen.

Der Vorstand

Weihnachten 2015

Liebe Bürgerinnen und Bürger

wenn in wenigen Tagen alle Kalendertürchen offen stehen, wie die Münder der Kinder, dann ist es wieder soweit: Geschenke werden getauscht und ausgepackt, kleine und große Freude liegen im Raum und ja: Schenken macht Spaß! Und alle haben ihre Erwartungen- nicht nur die Kinder……
Für den echten Weihnachtsmann zählt, was bleibt, wenn alle Präsente unterm Baum verteilt sind, wenn die Menschen aus ihrem Konsumtempel kriechen und der Glockenklang wieder lauter schallt als das Kassenklingeln in den Geschäften. Alle Geschenke der Welt zusammen könnten seine Sehnsucht nicht stillen: Nach Familie, Rückhalt, Gemeinschaft. Nach Besinnung und Besinnlichkeit, Geborgenheit und Zuwendung. Wenn Sie, an das Weihnachten ihrer Kindheit denken: Erinnern sie sich an das Materielle- Fußball, Nintendo, Schlittschuhe,- oder daran, dass sie heimlich durchs Schlüsselloch geschaut haben, ob schon Gaben unterm Baum liegen, ans Plätzchenbacken mit Mutter oder die Spiele mit den Großeltern oder Geschwistern....? Der echte Weihnachtsmann liebt das familiäre Gefühl heiler Welten. Dieses kleine, große Idyll. Zeit, sich auf das zu besinnen was wirklich zählt im Leben…. Weihnachten ist die Zeit der Einkehr. Gönnen Sie sich bis zum Ende des Jahres einen Moment, um genau das zu tun: In sich einzukehren.
In der Geborgenheit der Familie Weihnachten zu feiern, ist in der heutigen Zeit wohl das schönste aller Geschenke.
Wir wünschen Ihnen, besinnliche und friedvolle Weihnachtage
Für das neue Jahr Zufriedenheit, Gesundheit, Wohlergehen und Gottes Segen
Ihr SPD- Ortsverein Humes
Termine im Januar 2016
Neujahrsempfang mit Ehrungen: Am 8. Januar 2016
Vorstandssitzung: Am 12. Januar: Gasthaus Ziegler
Der Vorstand

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