In der 40. Kalenderwoche 2015 veröffentlicht

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Der 7. Tanztee im Saale Ziegler Humes

Der 1. Beigeordnete der Stadt Neunkirchen, Sören Meng, gleichzeitig Landratskandidat für den Kreis war auch unter den Gästen

Unser Ziel ist es, Humes lebendiger und lebenswerter zu machen, dazu haben wir unsere Dorfgemeinschaft im Rahmen des Mehrgenerationenprojektes zum 7. Tanztee eingeladen. Der Tanztee ist und bleibt auch in Zukunft, ein fester Bestandteil im Veranstaltungskalender des Mehrgenerationenprojektes der SPD.
Unser Musiker Hein Delestowicz, alias „Schorni“ mit seinem großartigen Repertoire, bestehend aus beliebten Schlagern und Evergreens hat wie immer für eine tolle Stimmung im Saal und eine volle Tanzfläche gesorgt. Da Ausgelassenheit und Bewegung bekanntlich hungrig machen, erwartete die Besucher ein reichhaltiges Kuchenbuffet. Somit war auch der Wohlfühlnachmittag schon gesichert.
Zum Ende der Veranstaltung der Höhepunkt, mit der Verlosung der gestifteten Preise. Über den 1. Preis, einen Präsentkorb im Wert von über 50 Euro, konnte sich ein Tanzpaar aus Lebach freuen. Weitere Sachpreise wurden nach Spiesen– Elversberg, Püttlingen und Köllerbach verlost.
Es war ein fröhliches und gemeinsames Miteinander- Schöne Stunden in netter Gesellschaft-Lebensfreude und gute Laune bei toller Musik, so die Worte der von Ehepaar Bauer aus Riegelsberg im Gespräch mit unserem Orga- Team. Diese Worte sagen vieles aus.
Allen die zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben ein herzlicher Dank. Ein besonderer Dank geht an Hilde und Hannelore
Hier einige Bilder vom Tanztee

Der nächste „Tanztee“ findet am 25. Oktober 2015 statt. Dazu laden wir schon heute ganz herzlich ein.

Friedhofsgebührenverordnung verabschiedet

Der von der der SPD-Ortsratsfraktion Humes eingebrachte und von der CDU Humes unterstützte Antrag zur Neuberechnung der Friedhofsgebühren fand bei der Abstimmung am 17. September 2015 im GR keine Mehrheit. Wie sie sicher wissen, hat der Gemeinderat mit 14 zu 12 Stimmen der Vorlage der Gemeindeverwaltung und somit der Umsetzung zur Erhöhung der Friedhofsgebührenordnung zum 1. Oktober 2015 zugestimmt. Trotz der nach unten korrigierten Kosten-zur ersten Vorlage, müssen die Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Mehrkosten für die Bestattung rechnen. Der Ortsvorsteher von Humes hat sich gegen die Erhöhung ausgesprochen und auch dagegen gestimmt. Die Gemeinde hatte bereits in der 39. KW die neue Friedhofsgebührenverordnung im Nachrichtenblatt veröffentlicht.

Information zur aktuellen Flüchtlingspolitik

Die hohe Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Deutschland auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. Deutschland trägt im Vergleich zu anderen EU- Mitgliedsstaaten einen überproportionalen Anteil. Dank der überwältigenden haupt- und ehrenamtlichen Engagements tausender Menschen hat das Land diese Herausforderung angenommen und bislang nach Kräften gemeistert. Doch die Länder und Kommunen brauchen dringend Hilfe vom Bund, um den immer steigenden Flüchtlingszahlen gerecht zu werden. Jetzt gab es ein Treffen der Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder um Maßnahmen zu beschließen, die die Flüchtlingspolitik ordnen und strukturieren und somit die Länder und Kommunen entlasten.
Neben der Verkürzung der Asylverfahren und dem Stellenzuwachs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind folgende Punkt festgelegt worden.
1. Der Bund erhöht den vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um 1. Milliarde, die über Umsatzsteuerpunkte verteilt werden. Der Bund trägt dann ab 1. Januar einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF. Das geschieht indem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 670 Euro monatlich an die Länder erstattet wird. Einbezogen sind alle Fälle die am 1. Januar 2016 im Verfahren sind und im Laufe des Jahres ins Verfahren kommen für die jeweilige Dauer.
2. Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagzahlung, Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung, die bei der für 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird den Ländern für diejenigen Antragssteller, die nicht als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden für pauschal einen Monat 670 Euro erstattet.
3. Schließlich leistet der Bund einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich. Des Weiteren wurde entschieden, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber den Ländern überlassen bleibt. Der Bund schafft dafür die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlung bei Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des AsylbLG bewegen. Auch der Impfschutz wir für Asylbewerber verbessert.
Der Vorstand

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