In der 39. Kalenderwoche 2015 veröffentlicht

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JUZ Eppelborn – SPD Gemeinderatsfraktion für eine bezahlbare Lösung

Jugendliche in Eppelborn wollen wie in Dirmingen und Wiesbach eine Räumlichkeit, in der sie sich treffen, reden, spielen und feiern können. In Dirmingen und Wiesbach stehen für ein JUZ Räume zur Verfügung, die gemeindeeigen bzw. kostengünstig zu bekommen waren.
Bisher hatten diese Jugendlichen in Eppelborn ihre Räume in der ehemaligen Koßmannschule. Nachdem dieses Gebäude an die Fa. IT-Krämer verkauft wurde, mussten die Jugendlichen dort raus.

Ortsvorsteher fand bisher keine Lösung

Bisher konnten sie auch mit dem Ortsvorsteher Berthold Schmitt keine geeigneten Räume finden. Aus diesem Grund wandten sie sich an die Gemeinde, die zunächst die Räume in der ehemaligen Sauna im Hallenbad Eppelborn anbot. Im Laufe der Beratungen im Gemeinderat wurde auch eine Containerlösung ins Auge gefasst.
Schließlich wurden vom Ortsvorsteher von Eppelborn Räume in einer ehemaligen Spielothek favorisiert. Dort mussten – da es sich um ein privates Gebäude handelt - durch die zuständigen Behörden Untersuchungen durchgeführt werden, um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu prüfen.

Anlieger gegen Bahnhofstraße

Diese Räume in der Bahnhofstraße sind nicht unumstritten. Anwohner haben sich in einer Interessengemeinschaft zusammen getan, um zu verdeutlichen, dass eine solche Einrichtung an dieser Stelle Probleme mit sich bringt:
- Verkehrsprobleme,
- nachteilige Auswirkungen auf das Ortsbild und notwendige Investitionen in Wohn- und Geschäftsräume in diesem Bereich und dem Bereich der Fußgängerzone sowie
- Lärmbelästigungen, insbesondere durch an- und abfahrende Fahrzeuge oder vor dem Haus weilende jugendliche Raucher - wie dies auch von anderen Jugendzentren bekannt ist.
Nun liegen erste Ergebnisse vor. Nach Prüfungen durch die UBA und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sind Auflagen festgelegt worden, die in einem ersten Schritt finanzielle Mittel in Höhe von ca. 20.000,00 Euro erfordern. Darüber hinaus sind noch kostenintensive Gutachten zur Höhe des erforderlichen Schallschutzes erstellen zu lassen.
Diese Kosten sind in den 20.000,00 Euro noch nicht enthalten. Die Kosten der Schallschutzmaßnahmen werden nach Auskunft von Fachleuten sehr teuer sein.
Der Eigentümer des Gebäudes ist nicht bereit, diese Umbaukosten zu übernehmen.
Aufgrund dieser Situation tun wir uns von der SPD-Fraktion schwer, diesem Lösungsvorschlag zuzustimmen. Diese Investitionen erfolgen in ein fremdes Gebäude – das im Falle einer Auflösung des JUZ – für die Gemeinde nicht mehr nutzbar wäre.
Aber zu diesen Investitionen in ein privates Gebäude fällt noch eine monatliche Miete an, die jährlich Kosten von annähernd 8000,00 Euro verursachen – das sind in 10 Jahren Mietkosten von gut 80.000,00 EURO – plus die Investitionskosten in Höhe 30.000 bis 40.000 EURO – alles in allem über 10 Jahre mehr als 100.000,00 EURO!!.

Nicht finanzierbar - Suche nach einer kostengünstigeren Lösung

Wenn man hier überlegt, dass der Raum des JUZ Wiesbach als gemeindeeigenes Gebäude im Grundsatz kostenlos ist, so ist eine solche Investition für das JUZ Eppelborn aus unserer Sicht nicht finanzierbar. Wie sollen wir dies anderen Vereinen erklären, die ebenfalls eine hervorragende Jugendarbeit leisten, aber finanziell nicht so üppig unterstützt werden. Jugendarbeit in sport- und kulturtreibenden Vereinen ist ein wichtiger Pfeiler in der Jugendarbeit und viele Vereine bieten den Jugendlichen hervorragende Freizeitangebote.
Wir werden uns aber weiter um eine kostengünstigere Lösung für die Jugendlichen in Eppelborn bemühen.

Friedhofsgebühren – keine einfache Entscheidung

In der 39. Kalenderwoche 2015 veröffentlicht

Es ist nicht leicht, Entscheidungen zu treffen, die zu Lasten unserer Bürger und der Mandatsträger selbst gehen. Wenn wir aber Verantwortung für nachfolgende Generationen und unsere Kinder übernehmen, müssen wir die Schulden reduzieren und die Gebühren verursachergerecht anpassen.

Endscheidung war richtig

Die Entscheidung im Gemeinderat die Friedhofsgebühren zu erhöhen war richtig, denn in den vergangenen Jahren lagen die Friedhofskosten wesentlich über den Einnahmen in Form von Friedhofsgebühren. Im letzten Jahr wurden 316.000 EURO an Friedhofsgebühren eingenommen , aber es entstanden Kosten in Höhe von 639.000 EURO. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von nur knapp 50%.

Fehlbetrag viel zu hoch

Der daraus entstandene Fehlbetrag in Höhe von 323.000 EURO ist einfach zu hoch. Dieses Geld fehlt im Haushalt der Gemeinde Eppelborn z.B. für notwendige Investitionen in unsere Hallen, Sportstätten und vieles mehr. Dieser Verlust muss über andere Gebühren und Steuern ausgeglichen werden.
Professor Junkernheinrich fordert in seinem Gutachten für defizitäre Kommunen eine Kostendeckung von Gebühren in Höhe von 100%. Aus sozialen Gründen hat die Gemeinde Eppelborn den Kostendeckungsgrad der Friedhofsgebühren auf jetzt nur 64% erhöht, was zu Mehreinnahmen der Gemeinde in Höhe von 100.000 EURO führen wird. In anderen Nachbarkommunen fielen die Friedhofsgebührenerhöhungen weitaus drastischer aus, so z.B. in Illingen, Lebach, Heusweiler usw.

Die Friedhofsgebühren sind dazu da,

die Kosten im Zusammenhang mit den Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Eppelborn zu decken. Eine andere Möglichkeit, auf die Gebühren Einfluss zu nehmen, besteht nur in einem geringeren Pflegeaufwand und einer anderen Bestattungsform – wie z. B. die Urnenwand. Auch wenn im Hinblick auf die Kosten der Aufwand z. B. für die Beschaffung und Pflege einer Urnenwand auf den ersten Blick nicht so groß erscheint, so wollen die Friedhofsbesucher – das sind neben der Familie auch Freunde und Bekannte – aber doch, dass diese Urnenwand in einer schönen, sauberen und gepflegten Umgebung steht. In diesem Zusammenhang sind auch Wege anzulegen, Abfallbehälter auf- und die Abfallentsorgung wie auch die Wasserversorgung sicherzustellen. Auf dem Friedhof ist eine Kapelle mit Aufbahrungsmöglichkeiten und der Aussegnungshalle in einem ansprechenden Aussehen vorzuhalten.
Alle Arbeiten in diesem Zusammenhang sollten über die Gebühren wieder eingenommen werden. Denn es muss vermieden werden, dass diese Kosten auch von Bürgerinnen und Bürgern über die allgemeinen Steuern – z. B. über die Grund- und Einkommenssteuern – mitgetragen werden, insbesondere wenn diese Menschen später nicht auf diesem Friedhof beigesetzt werden.

Dieser Schritt musste gemacht werden

Wir sind der Auffassung, dass wir diesen Schritt – so schwer er auch fällt – jetzt machen müssen um in der Zukunft nicht noch stärkere Erhöhungen den Bürgern zumuten zu müssen. Darüber hinaus wollen wir im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Friedhöfe eine Kostenkontrolle sowie Maßnahmen, die zu einer Verringerung von Aufwendungen führen. Diese können insbesondere für die Bürger am ehesten dadurch erreicht werden, dass sie Bestattungsformen wählen, die weniger kostenintensiv sind und wir versuchen, durch sinnvolle Optimierung und Reduzierung von Pflegemaßnahmen die Aufwendungen kostengünstiger zu gestalten.
Durch die Schuldenbremse – die aus Sicht der SPD gelockert werden müsste - und das Gutachten von Herrn Junkernheinrich sind wir gezwungen, unsere Einnahmemöglichkeiten zu verbessern – damit wir an anderer Stelle wieder Zuschüsse bekommen und entlastet werden

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